Preisstatistiken; Übermittlung von Daten

Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter führen die Erhebungen für ihre Preisstatistiken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch (siehe Abschnitt Rechtsgrundlagen).

Verfahrensablauf

Das Statistische Bundesamt ermittelt die Indizes für Deutschland monatlich oder viertel- oder halbjährlich durch verschiedene Formen der Datengewinnung:

  • Erhebung vor Ort in den einzelnen Erhebungseinheiten durch Preisermittlerinnen und Preisermittler,
  • Auswertung von Katalogen, Tarifwerken, Gebührenordnungen, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften,
  • Erhebung im Internet,
  • Erhebung durch Papierfragebögen (bei der Statistik der Bauleistungspreise), 
  • Meldung über das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund)
  • oder telefonische Befragung der Erhebungseinheiten bei ausgewählten Produkten 
  • und Zugriff auf spezielle Datenbanken oder Kauf von Daten bei privaten Anbietern.

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, können Sie die Daten zum überwiegenden Teil online übermitteln:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt bzw. an das zuständige Statistische Landesamt zu übermitteln (Heranziehungsbescheid). Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.  
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren. 
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie im Nachgang zum Heranziehungsbescheid mit einem separaten Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls nimmt das zuständige Statistische Amt bei unvollständigen oder unplausiblen Angaben Kontakt mit Ihnen auf.

Besondere Hinweise

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. Eine englische Übersetzung kann für einige Preisstatistiken als Hilfestellung bei Bedarf im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.

Fristen

Wie lange sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes bzw. des Statistischen Landesamtes entnehmen. Zusätzlich erhalten Sie bei Online-Erhebungen in der Regel vor jeder Erhebungswelle eine Erinnerung per Email.

Bearbeitungsdauer

  • Das zuständige Statistische Amt bestätigt Ihnen bei einer Online-Erhebung unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
  • Für die Bearbeitung der Erhebung  benötigen Sie je Statistik in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten, für die Statistik der Strom- und Gasdurchschnittspreise zwischen 2 und 3 Stunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erheben und erstatten Ihnen keine Kosten für die Preisstatistik.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.