Statistiken zu Unternehmen der Energie, Wasserversorgung und Entsorgung; Übermittlung von Daten
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr bestimmte Daten übermitteln.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Sie als Betreiberin und Betreiber von Anlagen
- zur Gewinnung von Erdgas
- zum Transport von Erdgas oder Biogas
- Speicherung von Erdgas.
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt zudem für Unternehmen der Ein- oder Ausfuhr von
- Braunkohle
- Braunkohleprodukten
- Steinkohle und
- Steinkohlenkoks oder -briketts.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
- Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
- IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
- eSTATSTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend als Datenpaket (CSV-Datei) über das eSTATISTIK.CORE-Onlineportal an das Statistische Bundesamt.
- Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig registrieren.
- Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Fristen
20. Tag des dem Berichtsmonat folgenden Monats für Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen
- zur Gewinnung von Erdgas: die Menge des gewonnenen Erdgases,
- zum Transport von Erdgas: Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
- zur Speicherung von Erdgas: Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen: Speichersaldo am Monatsende, Speicherfüllstände am Monatsende.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Kohle- oder Gasarten zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
- Verwaltungsrechtliche Klage.
Stand:27.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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