Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Übermittlung von Daten
Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie betreiben ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche und das StBA hat Sie dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln:
- Brüterei mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Eiern ausschließlich des Schlupfraumes
- Geflügelschlachterei mit EU-Zulassung
- holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerk
- Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens 10 Beschäftigten.
- Düngemittel-Unternehmen,
- das Düngemittel erstmals in Verkehr bringt
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
- Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen:
- Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Dateneingabe benötigen Sie in der Regel zwischen 10 Minuten und 1 Stunde.
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:27.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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