Statistiken zu Transport und Verkehr; Übermittlung von Daten

Sie müssen als Unternehmen, das Personen- und Güterverkehr beziehungsweise die dafür notwendige Infrastruktur betreibt, nach Aufforderung bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie betreiben ein Unternehmen, das in den folgenden Bereichen tätig ist:

  • Binnenschifffahrt
  • Luftverkehr
  • Personenverkehr
  • Schienenverkehr

Verfahrensablauf

Wenn das Statistische Bundesamt Ihrem Unternehmengeschrieben hat, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
  • Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
      • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • eSTATISTIK.CORE-Onlineportal: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen.
      • In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend als Datenpaket (XML-Datei) über das eSTATISTIK.CORE-Onlineportal an das Statistische Bundesamt.
      • Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung des eSTATISTIK.CORE-Onlineportals einmalig registrieren.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Fristen

Wenn das Statistische Bundesamt Ihnen geschrieben hat und Sie Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mittelung angegebenen Fristen.

Je nach Bereich und Erhebungsmerkmal müssen Sie die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln, zum Beispiel monatlich, jährlich, vierteljährlich oder fünfjährig.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Abgabe der Daten benötigen Sie je nach Erhebung in der Regel zwischen 15 Minuten und 4 Stunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Sie müssen die Auskünfte zur Bundesstatistik kosten- und portofrei erteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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