Marktuntersuchung Eisenbahn; Teilnahme an der Befragung

Die Bundesnetzagentur analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem Eisenbahnmarkt. Damit soll Diskriminierungspotenzial erkannt und der Wettbewerb gestärkt werden. In der „Marktuntersuchung Eisenbahnen“ werden die Daten und deren Analysen veröffentlicht.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind im Eisenbahnverkehrsmarkt tätig.
  • Sie müssen zur „Marktbeobachtung Schiene“ eingeladen worden sein.
  • Die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto im Webportal-Schiene müssen Ihnen vorliegen.
     

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten, meist im März oder April, ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme an der „Marktuntersuchung Schiene“ durch die Bundesnetzagentur.
  • Wenn Sie bereits in der Vergangenheit an der Erhebung teilgenommen haben, sind Ihnen Ihre Zugangsdaten zum Webportal-Schiene bereits bekannt.
  • Wenn Sie zum ersten Mal teilnehmen, können Sie sich selbst registrieren und ein Passwort vergeben. Die zusätzlich nötige Berichtsstellennummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben und an Sie übermittelt.
  • Sie bearbeiten Ihr Stammdatenformular und übermitteln dies an die Bundesnetzagentur.
  • Danach werden Ihnen Fragebögen freigeschaltet die ebenfalls bearbeitet und an die Bundesnetzagentur übermittelt werden müssen.
  • Bei Bedarf werden Ihnen die Fragebögen über das Portal zur Korrektur zurückgesandt.
  • Wenn die Formulare bestätigt wurden, ist die Erhebung für das laufende Jahr für Sie abgeschlossen. 
     

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Fristen

Ihre Fragebögen sind für 4 Wochen zur Bearbeitung freigeschaltet. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Verlängerung von 2 Wochen beantragen.

Bearbeitungsdauer

Sie haben 4 Wochen Zeit die Fragebögen auszufüllen. Auf Anfrage kann die Bearbeitungsdauer um 2 Wochen verlängert werden (4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen einzureichen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

Es gibt keine Rechtsbehelfe. 

Stand:23.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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