Familienpflegezeit; Beantragung eines zinslosen Darlehens

Beschäftigte können für die Zeit, in der sie ganz oder teilweise für die Pflege aus dem Beruf aussteigen, auf Antrag ein zinsloses Darlehen aufnehmen.

Beschreibung

Fristen

Ein rückwirkender Anspruch auf ein zinsloses Darlehen besteht, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen zur Gewährung einer Familienpflegezeit gestellt wird, andernfalls gilt der Antrag ab Beginn des Monats der Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des pflegebedürftigen Angehörigen,
    • Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers der letzten 12 Monate mit Angabe der arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenstunden,
    • schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Wege zur Pflege: Formulare und Merkblätter
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

  • keine

Stand:09.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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