Spätaussiedler; Beantragung der Anerkennung einer Prüfung und Befähigungsnachweises für Agrarberuf
            
            
                
                    
                        Die Anerkennung von Zeugnissen und Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern in Bayern für die Agrarberufe ohne Ausbildungsgänge im Hochschulbereich muss beantragt werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Gemäß § 10 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler bis zum 8. Mai 1945 im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 abgelegt oder erworben haben.
 Gemäß § 10 Abs. 2 BVFG sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Grundgesetzes gleichwertig sind.
 § 10 ist gemäß § 7 Abs. 2 BVFG auch entsprechend anzuwenden auf den Ehegatten und die Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG nicht erfüllen, aber die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Der Antrag ist an keine Fristen gebunden.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Erklärung, dass bisher in keinem anderen Bundesland Antrag gestellt wurde 
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                            Befähigungsnachweis als Ablichtung vom Original sowie eine Übersetzung 
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                            Nachweis über die vor und nach der Abschlussprüfung ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeiten 
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                            Arbeitsbuch im Original und Übersetzung als Kopie 
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                            Lebenslauf 
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                            Nachweis über die Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis Vertriebenenausweis (AB Vertriebene) 
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                            Geburtsurkunde bei Namensänderung 
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                            Heiratsurkunde bei Namensänderung 
 
        
                
            
                Formulare
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                Kosten
                
                    
                    
                        - Bei Spätaussiedlern im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes werden keine Kosten erhoben.
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:26.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
                
    
  
             
            
            
                
                    
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