Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes
            
            
                
                    
                        Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Anforderungen an die Ausbildung einer Lehrkraft an einer privaten Ersatzschule sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen (vgl. Rechtsgrundlagen).
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag oder die Anzeige kann elektronisch oder auf dem Postweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt werden.
Elektronische Einreichung
Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können das bereitgestellte Onlineformular verwenden (siehe unter "Online-Verfahren") um den Antrag oder die Anzeige online zu übermitten. Über das Online-Verfahren kann 
- eine Unterrichtstätigkeit online angezeigt,
- eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragt und
- im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online gestellt werden.
Schriftliche Einreichung
Wenn Sie Ihren Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vollständig an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Die Prüfung erfolgt nach vollständiger Unterlagenvorlage zeitnah.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Widerrufliche Unterrichtsgenehmigungen und Duldungen sind kostenpflichtig.
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:14.10.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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