Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zur Fortbildungsprüfung Hufbeschlagschmied/in wird zugelassen, wer
- eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
- einen anerkannten Einführungslehrgang besucht hat,
- einen Vorbereitungslehrgang an einer Hufbeschlagschule besucht hat,
- eine praktische Tätigkeit nach § 7 HufBeschlV nachweist (inkl. schriftlicher Tätigkeitsnachweis: ISBN-Nr.: 978-3-933867-47-6),
- eine Erklärung darüber abgibt, ob und wo sich die antragstellende Person bereits einer Prüfung zum/r Hufbeschlagschmied/in unterzogen oder zur Ablegung der Prüfung angemeldet hat
- ein Berufsabschlusszeugnis nachweist (Nur bei Gesellinnen & Gesellen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einem anerk. Hufbeschlagschmied ausgebildet wurden)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der Antrag auf staatliche Anerkennung als geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in ist zusammen mit den Nachweisen schriftlich an Regierung von Oberbayern zu richten.
Besondere Hinweise
Die Hufbeschlagschule Schwaiganger kann bei Fragen zur Prüfungszulassung und zum Anerkennungsverfahren beraten.
Stand:12.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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