Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus der EU
Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus der EU bzw. dem EWR und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen
Beschreibung
Voraussetzungen
- Tierärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
- Weiterbildungsnachweis aus dem Gebiet der EU, des EWR oder eines Vertragsstaates
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen (siehe unter "Erforderliche Unterlagen") bei der Bayerischen Landestierärztekammer zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bayerische Landestierärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragunterlagen. Sie teilt mit, welche Unterlagen ggf. fehlen. Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheidet sie über den Antrag. In begründeten Fällen kann diese Frist um einen Monat verlängert werden.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Kosten
Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.
Eine Mindestgebühr von 200,00 EUR ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Die maximale Gebühr beträgt 300,00 EUR.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage; im Falle einer Prüfung auch Widerspruch
Stand:30.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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