Markscheider; Beantragung der Anerkennung
Bestimmte Tätigkeiten im Bergbau dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Befähigung zum höheren Staatsdienst im Markscheidefach
- eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Prüfung, sofern die Ausbildung und Prüfung nach Art und Umfang der Ausbildung und Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst im Markscheidefach entsprechen
- die körperliche Eignung
- erforderliche Zuverlässigkeit
Erforderliche Unterlagen
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Abschlusszeugnis der Universität
Fach Markscheidewesen
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Zeugnisse und Ausbildungspläne und Prüfungspläne entsprechender ausländischer Ausbildungen
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Auszug aus dem Strafregister
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ärztliche Bescheinigung
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:21.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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