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Aufenthaltserlaubnis für Forschende
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis online beantragen.
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Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung
Schwerkranke aus dem Ausland, die von ihren Botschaften betreut werden, beziehungsweise für die das Heimatland die Kosten trägt, können einen Aufenthalt beantragen.
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung im Bundesgebiet
Einen Aufenthalt zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie beantragen, wenn das Arbeitsamt dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist.
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Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatler mit einem Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten online beantragen.
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Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.
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Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Qualifizierung/ Anerkennung als Ärztin/ Arzt
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.
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Aufenthaltserlaubnis von Schweizer Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen
Für Schweizer gelten besondere Regelungen. Sie können online mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen.
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Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Hier finden Sie wichtige Informationen, wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger einen neuen Reisepass erhalten haben.
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Aufenthaltserlaubnis für Freiwilligendienst
Sie kommen nicht aus einem EU- oder EWR-Staat, sind unter 28 Jahre alt und wollen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten? Sie können den Antrag online stelllen.
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Aufenthaltserlaubnis für Werkvertragsarbeitnehmer
Sie sind Ausländer und wollen als Werkvertragsarbeitnehmer tätig werden? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
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ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)
Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.
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Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG
Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
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Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Deutsch-Intensivsprachkurses
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
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Kontaktformular der Ausländerbehörde München
Sie haben ein Anliegen an die Ausländerbehörde München? Bitte befüllen Sie das folgende Formular, wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten. Sollten Sie bereits Dokumente einreichen wollen, so können Sie diese beifügen.
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Antrag auf Arbeitgeberwechsel - Änderung der Nebenbestimmungen
Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist in den ersten zwei Jahren an ein Unternehmen gebunden. Wenn Sie das Unternehmen wechseln wollen, ist die Genehmigung der Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit nötig. Hier können Sie den Wechsel des Arbeitgebers oder der Beschäftigung online beantragen.
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Beschäftigung ohne Studium (auch Au-Pair, FSJ, FÖJ, BFD)
Sie können eine Beschäftigung ohne Studium online beantragen.
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Aufhebung Sperrvermerk
Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes angelegt. Hier können Sie die Aufhebung des Sperrvermerks online beantragen.
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Chancen-Aufenthaltsrecht
Am 31. Dezember 2022 ist das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Mit diesem können Personen mit einer Duldung, die seit 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
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Humanitärer Aufenthalt mit Schutzstatus oder Aufnahmezusage
Wenn Ihnen Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Aufenthaltsgesetz, oder eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.