Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen
Die Einreise zum Studium setzt grundsätzlich ein hierzu berechtigendes Visum der deutschen Auslandsvertretung voraus. Dieses wird in der Regel für sechs Monate erteilt.
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:
- die erfüllten Hochschulzugangsvoraussetzungen
- Nachweis über die Zulassung zum Studium an einer Universität/Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung
- der Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes – für den Nachweis sieht das Gesetz in Anlehnung an die Regelungen zum Bedarf im Bundesausbildungsförderungsgesetz Erleichterungen vor
- ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Erforderliche Unterlagen
-
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen:
-
gültiger Pass
-
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
-
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
-
Immatrikulationsbescheinigung
-
Nachweis über Krankenversicherungsschutz
-
ggf. weitere Unterlagen
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)
-
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie online beantragen.
-
Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung
Sie wollen sich auf ein Studium in Deutschland vorbereiten? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie einen Deutschintensivkurs, ein Studienkolleg oder ein Vorpraktikum (Propädeutikum) absolvieren.
-
Aufenthaltserlaubnis für Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis online beantragen.
-
Ausländische Studenten - Wechsel der Fachrichtung, Wechsel der Hochschule - Änderung der Nebenbestimmungen
Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet. Sie können die Änderung der Nebenbestimmung zu Ihrem Aufenthaltsdokument beantragen.
-
Kontaktformular der Ausländerbehörde München
Sie haben ein Anliegen an die Ausländerbehörde München? Bitte befüllen Sie das folgende Formular, wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten. Sollten Sie bereits Dokumente einreichen wollen, so können Sie diese beifügen.
Kosten
Erteilung:
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro
Verlängerung:
- von bis zu drei Monaten: 96 Euro
- von mehr als drei Monaten: 93 Euro
Stand:08.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt