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Agrarberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) landwirtschaftlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf (z. B. Forstwirt/in, Forstwirtschaftsmeister/in, Revierjäger/in, Revierjägermeister/in) bestätigen lassen.
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Altenpfleger/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit als Altenpfleger/in unter der geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation
Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.
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Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.
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Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs
Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.
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Architekt/in; Beantragung der Eintragung in die Architektenliste
Sie dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" in Bayern nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
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Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister
Auswärtige Architekten und Stadtplaner können die Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister beantragen.
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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie den ärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Arzt ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie als ausländischer Staatsbürger (eines Nicht-EU/EWR-Landes) Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.
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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte
Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf max. ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen, um die Sprachkenntnisse und ggf. Berufserfahrung zu vervollständigen und die Allgemeinbildung durch ein besseres Verständnis des Gastlandes zu erweitern.
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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen. Der Familiennachzug ist selbstverständlich auch für Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen möglich.
Ehegatten/Lebenspartner oder minderjährige Kinder von EU-Bürgern mit einem Freizügigkeitsrecht können ebenso in Deutschland leben und arbeiten.
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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung und Verlängerung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel, welcher Nicht-EU-Staatsangehörigen für verschiedene Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) erteilt und verlängert werden kann.
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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Fachkräfteeinwanderungsgesetz)
Drittstaatsangehörige Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland in der Regel einen Aufenthaltstitel. Ab 1. März 2020 gilt, dass jeder Drittstaatsangehörige, der im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, eine Erwerbstätigkeit ausüben darf, es sei denn, es liegt ein gesetzliches Verbot vor.
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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Einem ausländischen Studierenden kann zum Zwecke des Studiums an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen, ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium reicht somit nicht aus.
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Ausländer; Informationen zur Erwerbstätigkeit
Die Arbeitsaufnahme von Angehörigen von Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist grundsätzlich nur zugelassen, wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen, der die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
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Ausländische Arbeitnehmer; Informationen über Rechte in der Sozialversicherung
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Auslandsstudien; Beantragung der Anerkennung
Die an einer ausländischen Hochschulen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden. Bei der Frage der Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen ist zu unterscheiden, ob eine Tätigkeit in einem reglementierten oder in einem nicht reglementierten Beruf angestrebt wird.
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Beamter/in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Der Beruf „Beamter/in“ ist in Bayern reglementiert, da regelmäßig bestimmte Ausbildungen verlangt werden. Das heißt, die ausländische Berufsqualifikation muss von der zuständigen Stelle anerkannt werden.
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Beratende/r Ingenieur/in; Beantragung der Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure
Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
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Berg- und Skiführer/in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Der Beruf "Berg- und Skiführer/in" ist in Bayern reglementiert. Das heißt, Sie müssen eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation haben, wenn Sie in diesem Beruf in Bayern nicht nur vorübergehend oder gelegentlich arbeiten möchten.
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Beruf im Handwerk; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
Wenn Sie dauerhaft selbständig in etwa 200 Berufen arbeiten wollen, brauchen Sie keine bestimmte Berufsqualifikation. Sie müssen Ihre ausländische Berufsqualifikation nicht anerkennen lassen. Sie haben aber das Recht auf ein Anerkennungsverfahren.
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Beruf in Industrie, Handel und Dienstleistung; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für bundesrechtlich geregelten Beruf
Wenn Sie einen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland haben, können Sie eine offizielle Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen.
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Beruf in Industrie, Handel und Dienstleistung; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für landesrechtlich geregelten Beruf
Wenn Sie im Ausland einen Abschluss in einem Beruf erworben haben, der in Bayern landesrechtlich geregelt ist, können Sie ihn über die zuständige Industrie- und Handeskammer (IHK) anerkennen lassen. Die Anerkennung kann Ihnen bessere Chancen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt verleihen.
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Betriebsleiter/in von Seilbahnen; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Wenn Sie im Ausland als Seilbahnbetriebsleiter/in gearbeitet haben und nun in Bayern Ihren gelernten Beruf ausüben möchten, dann benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.
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Bewacher/in, Versicherungsberater/in, Versicherungsvermittler/in, Finanzanlagenvermittler/in, Honorar-Finanzanlagenberater/in, Immobiliardarlehensvermittler/in; Beantragung der Anerkennung von Befähigungs- oder Ausbildungsnachweisen
Sie können auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland Ihre Sachkunde nachweisen. Dafür müssen Sie Befähigungsnachweise oder Ausbildungsnachweise anerkennen lassen.
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Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU ist ein eigener Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Für Nicht-EU-Staatsangehörige mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, besteht ein erleichterter Arbeitsmarktzugang.
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Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
Ausländerinnen und Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist dieser in vielen Punkten gleichgestellt, bietet jedoch zum Teil, insbesondere auch im Hinblick auf die innereuropäische Mobilität, weitergehende Rechte.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Dieses Gesetz verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen. Daneben treffen die Arbeitgeber weitere Pflichten.
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Europäischer Berufsausweis; Durchführung einer Gültigkeitsprüfung
Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere betroffene Parteien können die Gültigkeit eines Europäischen Berufsausweises online überprüfen. Dazu benötigen sie die Bezugsnummer und die persönlichen Erkennungsdaten des Antragstellers.
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Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus der EU
Wenn Sie in einem Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine Facharztqualifikation erworben haben, kann diese unter bestimmten Umständen anerkannt werden und eine Urkunde über eine deutsche Facharztkompetenz ausgestellt werden.
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Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat
Wenn Sie einen Weiterbildungsnachweis (Facharztqualifikation) besitzen, der in einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, kann dieser unter bestimmten Umständen anerkannt werden und eine Urkunde über eine deutsche Facharztkompetenz ausgestellt werden.
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Forstberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) forstlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf bestätigen lassen.
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Freizügigkeit für Arbeitnehmer; Informationen
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Gebärdensprachdolmetscher/in; Beantragung der Anerkennung von außerbayerischen Berufsqualifikation
Der Beruf als Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache („Gebärdensprachendolmetscher/in“) ist in Bayern für den Bereich der Gerichte reglementiert. Das heißt, Sie müssen eine Anerkennung Ihrer außerbayerischen Qualifikation vorweisen, wenn Sie vom Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden möchten.
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Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Bestimmte gewerblich-technische und kaufmännische Berufe sind in Bayern nicht reglementiert. Eine Anerkennung Ihrer Qualifikation ist zur Aufnahme einer Tätigkeit nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein. Sie können die Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Schule beantragen.
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Hufbeschlagschmied/in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.
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Ingenieur/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.
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Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin; Beantragung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
Sie können die staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge beantragen.
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Lebensmittelchemiker/in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation
Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" und in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR bzw. eines Drittstaates benötigen Sie eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung.
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Lebensmittelchemiker/in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger
Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.
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Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation
Wenn Sie im Ausland eine Lehrerqualifikation erworben haben und den Erwerb einer Befähigung für dieses Lehramt in Bayern anstreben, muss die ausländische Berufsqualifikation von der zuständigen Stelle anerkannt werden.
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Markscheider; Beantragung der Anerkennung
Bestimmte Tätigkeiten im Bergbau dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.
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Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum. Es wird in der Regel befristet, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Abhängig vom Aufenthaltszweck ist im Regelfall nach der Einreise ein inländischer Aufenthaltstitel bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
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Niederlassungserlaubnis; Beantragung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland räumlich unbeschränkt und darf, außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen, nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
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Notfallsanitäter/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit als Notfallsanitäter/in unter der geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Notfallsanitäter/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei Ausbildung in einem Drittstaat
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit als Notfallsanitäter/in unter der geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Pflegefachhelfer/in; Beantragung der Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung
Sie können einen im Ausland erworbenen schulischen/beruflichen Abschluss in der Pflegehilfe auf Gleichwertigkeit mit der bayerischen Berufsausbildung zum "Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)" bzw. "Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)" prüfen lassen.
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Pflegerische Weiterbildung; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Erfolgreich absolvierte Module anderer Weiterbildung oder Studiengänge oder vergleichbare Qualifikationen können auf Antrag auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.
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Sozialpädagoge/Sozialpädagogin; Beantragung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei Berufsqualifikation aus dem Ausland
Sie können die staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge beantragen.
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Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Bestimmte sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sind in Bayern staatlich reglementiert. Das heißt, Sie müssen eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation haben, wenn Sie in diesem Beruf in Bayern dauerhaft arbeiten möchten. Andere sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sind nicht reglementiert. Eine Anerkennung Ihrer Qualifikation ist zur Aufnahme einer Tätigkeit nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein. Sie können die Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Schule beantragen.
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Spätaussiedler; Beantragung der Anerkennung eines Zeugnisses oder Befähigungsnachweises für einen IHK-Beruf
Wenn Sie Spätaussiedler sind und einen Berufsbildungsabschluss in der Industrie, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe haben, kann Ihr Zeugnis oder Befähigungsnachweis der Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
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Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in die Stadtplanerliste
Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.
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Steuerberater/in; Beantragung der Zulassung zur Eignungsprüfung bei ausländischer Berufsqualifikation
Um als Steuerberater/in bestellt werden zu können, müssen Sie grundsätzlich die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit, eine verkürzte Steuerberaterprüfung abzulegen, die sogenannte Eignungsprüfung (§ 37a Absatz 2 Steuerberatungsgesetz).
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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation
Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.
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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.
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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
Die Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie den tierärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Tierarzt ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie als ausländischer Staatsbürger (eines Nicht-EU/EWR-Landes) Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.
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Übersetzer/in und Dolmetscher/in; Beantragung der Anerkennung einer außerbayerischen Qualifikation
Der Beruf „Übersetzer/in“ und „Dolmetscher/in“ ist in Bayern für den Bereich der Gerichte reglementiert. Das heißt, Sie müssen eine Anerkennung Ihres außerbayerischen akademischen Abschlusses oder einer anderen Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung vorweisen, wenn Sie vom Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden möchten.
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer
Die Bundesagentur für Arbeit führt Zulassungsverfahren für die Entsendung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus den Staaten Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien im Rahmen von Werkverträgen in der Bundesrepublik Deutschland durch.
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Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs
Wenn Sie den zahnärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Zahnarzt ausüben wollen, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis. Die Erteilung der Erlaubnis kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.
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Zulassungspflichtiges Handwerk; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
Sie können Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland in die Handwerksrolle eintragen. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation von der Handwerkskammer anerkennen lassen.