Bergbau; Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person

Zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes kann eine Aufsichtsperson (verantwortliche Person) nach §§ 58 ff Bundesberggesetz bestellt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bestellung zu einer verantwortlichen Person:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • Fachkunde

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung einer verantwortlichen Person bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberfranken)

Stand:30.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo Regierung von Oberfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern

Hausanschrift
Maximilianstraße 6
95444 Bayreuth

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon
+49 (0)921 604-0

Telefax
+49 (0)921 604-1397

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation