Nicht-elektronische Geräte, die Radon am Arbeitsplatz messen; Teilnahme an Eignungsprüfung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt regelmäßig Eignungsprüfungen für nicht-elektronische Messgeräte durch, mit denen Radon an Arbeitsplätzen gemessen wird.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für

  • behördlich bestimmte Messstellen, die Messgeräte zur Überwachung beruflicher Strahlenexpositionen durch Radon ausgeben;
  • anerkannte Stellen, die vom BfS für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration anerkannt worden sind  beziehungsweise Institutionen im Anerkennungsverfahren.

Verfahrensablauf

Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.

Online-Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen die Online-Anmeldung auf.
    • Hinweis: Um sich online anzumelden, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.
  • Die Online-Anmeldung führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Senden Sie die Anmeldung ab.
  • Das BfS prüft Ihre Anmeldung.
  • Gegebenenfalls kommt das BfS bei Rückfragen oder Nachforderungen noch einmal auf Sie zu.
  • Gegebenenfalls sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode). Senden oder bringen Sie die Geräte in das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin.
  • Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie die Abholung Ihrer Geräte vom BfS.
  • Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS.
  • Sie erhalten die individuelle Auswertung per Post.
  • Den Kostenbescheid erhalten Sie per E-Mail oder über Ihr Elster-Organisationskonto. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.

Antrag per E-Mail stellen:

  • Fordern Sie das Anmeldeformular beim BfS per E-Mail an.
  • Füllen Sie es digital oder auf einem Papierausdruck vollständig aus.
  • Unterschreiben Sie das Anmeldeformular digital oder auf einem Papierausdruck, den Sie im Anschluss einscannen.
  • Schicken Sie das Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
  • Das BfS prüft Ihre Anmeldung.
  • Gegebenenfalls kommt das BfS bei Rückfragen oder Nachforderungen noch einmal auf Sie zu.
  • Gegebenenfalls sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode).
  • Senden oder bringen Sie die Geräte in das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin.
  • Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie die Abholung Ihrer Messgeräte vom BfS.
  • Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS.
  • Sie erhalten die individuelle Auswertung per Post.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.

Fristen

Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.

Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer zwischen Erhalt der zu prüfenden Messergebnisse und der Eignungsprüfung beträgt bis zu 3 Monate. (3 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Geräte-Beschreibung mit Informationen zum Gerätetyp

Online-Verfahren

Kosten

  • Kosten für die Teilnahme pro Gerätetyp
    Gebühr: 720 EUR

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Stand:03.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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