Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages
            
            
                
                    
                        Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin anerkannt sein.
Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin eingetragen sein.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).
Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter Weiterführende Links zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beraterin für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt ‚Hilfe‘ unter Punkt "11- Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:03.02.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
                
    
  
             
            
            
                
                    
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