Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.
Description
Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,
- wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
- wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.
Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Deadlines
Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.
Required documents
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detailed curriculum vitae in tabular form with photograph
which contains personal details, educational and vocational training, and a detailed description of the professional activity
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Testimonials
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Job descriptions / job references, certificates of completed further training in the craft in which training is to be provided
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Certificate of good conduct
Fees
- Bis zu 200 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Status:29.09.2023
Responsible for editing:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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