Ausbildungsbetriebe können für die Durchführung von Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit in Bayern eine ESF+ Förderung beantragen.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit zu erhöhen. Unternehmen werden daher finanziell bei der Durchführung von Teilzeitausbildungen unterstützt.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit in anerkannten Ausbildungsberufen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit Personen – unabhängig von deren Alter – für längstens 18 Monate (Bewilligungszeitraum).
Zuwendungsempfänger
Die Förderung „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland,
- die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung in Teilzeit
- in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen und
- die Ausbildung in Bayern durchführen.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig ist die vom Betrieb geschuldete Ausbildungsvergütung.
Art und Höhe
Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 01.06.2025 begonnen haben, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 320 EUR erhalten, längstens bis zur Dauer von 18 Monaten, insgesamt also bis zu 5.760 EUR. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.
Voraussetzungen
Zur förderfähigen Zielgruppe zählen Personen unabhängig von ihrem Alter, die deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsangehörige sind oder sich am Tag des Beginns der Berufsausbildung mit gesichertem Aufenthaltsstatus (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) in Bayern aufhalten. Geflüchtete, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete), oder junge Menschen, die sich als Geduldete in Deutschland aufhalten, zählen nicht zur förderfähigen Zielgruppe.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- die oder der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
- die oder der Auszubildende zeitgleich ein Studium absolviert oder
- die oder der Auszubildende zeitgleich eine Bildungseinrichtung besucht, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt, oder
- das Teilzeitausbildungsverhältnis bereits anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder
- eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt ist.
Verfahrensablauf
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) berät die antragstellenden Unternehmen vor und während des Förderverfahrens. Das ZBFS (Bewilligungsbehörde) entscheidet über den Antrag und bewilligt bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der zugewiesenen Mittel die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid.
Der Projektantrag ist ausschließlich elektronisch über die Datenbank ESF Bavaria 2021 zu stellen.
Melden Sie sich direkt auf der Startseite von ESF Bavaria 2021 mit Ihrem Nutzernamen und Passwort an.
Sofern Ihr Betrieb noch nicht für ESF Bavaria 2021 registriert ist, können Sie dies jederzeit auf der Website des ESF Bavaria 2021 unter „1. Sie sind neu hier“ und „Registrierung Fit for Work“ nachholen. Nach der Registrierung werden Ihnen automatisch Nutzername und Passwort per E-Mail zugesandt.
Besondere Hinweise
Ein Betrieb darf nur einmal auf der Website des ESF Bavaria 2021 registriert werden! Sollten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu ESF Bavaria 2021 erhalten, z. B. wenn mehrere Anträge von unterschiedlichen Abteilungen/Niederlassungen gestellt werden sollen, dann legen Sie bitte weitere Nutzerkonten an. Die Nutzerin oder der Nutzer, die oder der sich erstmals registriert hat, ist der sogenannte Superuser. Dieser hat das Recht, weitere Nutzerkonten anzulegen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie hierzu den Menüpunkt unter Administration/Projektträgerbenutzer.
Fristen
Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Teilzeitberufsausbildung über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden.
Bei Personen, die mit AsA unterstützt werden, muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch für antragsstellende Ausbildungsbetriebe unschädlich, denn die Zuwendung wird – unabhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids – erst am Ende des Bewilligungszeitraums (in der Regel 18 Monate nach Ausbildungsbeginn) nach Vorlage eines Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt.
Online-Verfahren
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ESF Bavaria 2021
Ausbildungsbetriebe können über ESF Bavaria 2021 die Anträge vollständig digital abwickeln.
Vor Antragstellung kann der Ausbildungsbetrieb unter Fördercheck eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
Stand:16.06.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales