Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Sie müssen die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Berufe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit dem bereitgestellten Formblatt bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Besuches einer agrarwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Fachschule. Die Prüfung erfolgt nach dem Zeitplan der zuständigen Stelle.
Stand:02.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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