Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
Sie können die Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:
- Der Betrieb muss im Bereich Pflanzenzucht, -vermehrung oder pflanzenbauliches Versuchswesen tätig sein
- Führung des Betriebes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
- Gebäude und bauliche Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete können im Betrieb vermittelt werden:
- Feldversuchswesen
- Gewächshaus
- Kulturlabor
- Pflanzenschutzversuchswesen
- Saatgutwesen
- Untersuchungslabor
- Zuchtgarten
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Zustandes der betrieblichen Einrichtungen und Geräte (z.B. durch Nachweis über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes)
- Kein laufendes Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Inhabers oder der Inhaberin
- Eine kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden muss gewährleistet sein
Verfahrensablauf
An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
Stand:09.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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