Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
  • Fachliche Eignung:
    • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
      • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
    • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
      • Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin

Verfahrensablauf

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Kosten

  • keine

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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