Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen, in denen sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen ausgebildet werden. Ziel der Maßnahmen ist ein gelingender Übergang von der Schule in den Beruf und die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Beschreibung

Voraussetzungen

Das Konzept für die geplante Maßnahme muss geeignet und erfolgversprechend sein. Es muss dem regionalen Bedarf entsprechen.

Die antragsstellenden Projektträger müssen zuverlässig und leistungsfähig sein (sowohl finanziell, als auch personell). Nachweise zu Referenzen, zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sind vorzulegen.

Verfahrensablauf

Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung frühzeitig Kontakt zu den Ansprechpartnern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales auf. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die Anträge auf Förderung sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.

Details zur Antragstellung und zum Verfahren finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" und "Weiterführende Links".

Fristen

Die Termine und Fristen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt ganz wesentlich davon ab, ob die Unterlagen richtig und vollständig sind. Mit Bearbeitungszeiten nicht unter drei Monaten müssen Sie rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".

Weiterführende Links

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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