Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen, in denen sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen beschäftigt, qualifiziert und ausgebildet werden. Ziel der Maßnahmen ist ein gelingender Übergang und die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.
Die Berufsschule umfasst die Jahrgangsstufen 10 bis 12 bzw. 10 bis 13 und vermittelt Allgemeinbildung sowie theoretische berufliche Kenntnisse im dualen System.
Abschlüsse: Berufsschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Die Ausbilder-Eignungsprüfung umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung als Ausbilder.
Die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muss vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.