Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal

Der Freistaat Bayern fördert Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für Kindertageseinrichtungen. Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Förderung setzt voraus, dass die Träger der Fortbildung eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Landesebene praktizieren und dem pädagogischen Personal aller Kindertageseinrichtungen in Bayern der Zugang zum Fortbildungsangebot ermöglicht wird (Grundsatz der Offenheit). Die Offenheit wird nicht verletzt, wenn bei den Gebühren zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern in angemessener Weise differenziert wird.

Fortbildungsveranstaltungen über verbands- oder organisationsinterne Themen, Verbandstage, Landes- und Bundeskongresse, Trägerversammlungen usw. sowie zur Zusatzausbildung, mit Ausnahme der Fortbildung zur Leiterin oder zum Leiter, können nicht gefördert werden.

Es werden nur Veranstaltungen gefördert, die mindestens sechs volle Stunden pro Kalendertag umfassen. Bei gleichem Teilnehmerkreis können diese auf zwei aufeinanderfolgende Halbtage aufgeteilt werden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen können bei gleichem Personenkreis halbe Veranstaltungstage gefördert werden, wenn an diesen Tagen das Fortbildungsangebot jeweils mindestens drei volle Stunden umfasst. Zu den beantragten Veranstaltungen sind die jeweilige Dauer der Veranstaltung oder die Unterrichtseinheiten (UE) anzugeben. Ohne die entsprechende Angabe kann eine Förderung nicht erfolgen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Förderung ist bei der Bewilligungsstelle (Regierung von Mittelfranken) einzureichen.

Der Antragsvordruck ist bei der Regierung von Mittelfranken zu erhalten. Alle geplanten Fortbildungsveranstaltungen sind einzeln aufzuführen, für welche die Förderung beantragt wird (ohne Teilnehmerzahlen); sie sind entsprechend dem "Grundraster für die thematische Aufschlüsselung" aufzugliedern (bei der Regierung von Mittelfranken zu erhalten). Bei themenübergreifenden Veranstaltungen hat die Zuordnung nach dem thematischen Schwerpunkt zu erfolgen. Die Fortbildungsprogramme sind als weitere Anlage dem Antrag beizufügen. Aktuelle Zusatzangebote können nachgereicht werden.

Besondere Hinweise

Vor einer Antragstellung ist zwingend eine Kontaktaufnahme mit der Regierung von Mittelfranken notwendig.

Fristen

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich bis zum 15. Dezember des Jahres vor der Förderung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bewilligung des Antrags kann aufgrund der Vorgaben der Richtlinie erst im November des jeweiligen Bewilligungsjahres erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Fortbildungsprogramm

Kosten

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)

Klageverfahren

Stand:13.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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