Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung

  • müssen Sie als Unternehmerin, Unternehmer oder wie ein Unternehmer selbstständig tätig sein
  • dürfen Sie nicht pflichtversichert sein (wie zum Beispiel Hebammen oder Physiotherapeuten).

Als ehrenamtlich tätige Person haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nur, wenn:

  • für sie keine Versicherungspflicht besteht und
  • der zuständige Unfallversicherungsträger eine entsprechende freiwillige Versicherung anbietet,
  • Sie für eine gemeinnütze Organisation tätig sind,
  • Sie in ein offizielles Amt gewählt oder mit einer herausgehobenen Aufgabe beauftragt wurden.

Verfahrensablauf

Sie können die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung online oder per Post beantragen ändern und kündigen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Hinweis: Einige Berufsgenossenschaft und Unfallkassen stellen auf ihren Internetseiten ein passendes Formular bereit.

  • Laden Sie es bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse herunter und füllen Sie es aus.
  • Schicken Sie es anschließend mit den erforderlichen Dokumenten per Post oder via Online-Portal an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • bei Selbständigen und Unternehmern oder Unternehmerinnen, deren mitarbeitenden Ehegatten oder  Lebenspartnerinnen und partnern, sowie unternehmerähnlichen Personen:
      • Einkommensnachweis, beispielsweise Einkommensteuerbescheid
    • bei Ehrenamtlichen sind gegebenenfalls folgende Nachweise erforderlich:
      • aktuelle Fassung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Organisation
      • Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation
      • Nachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene Aufgabe
      • Nachweis über dessen oder deren unentgeltliche Ausübung
    • je nach Grund für das Ende der Versicherung sind Unterlagen nötig, die belegen, dass die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung nicht mehr erfüllt sind. Beispielsweise:
      • aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrags
      • Nachweis über die Einstellung des Unternehmens
      • Nachweis über Tod der oder des Versicherten

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Stand:12.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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