Entsendung ins Ausland; Beantragung einer A1-Bescheinigung für eine beschäftigte Person

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und planen Beschäftigte vorübergehend ins Ausland zu schicken? Um sicherzustellen, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, müssen Sie eine A1-Bescheinigung für ihre Beschäftigten beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Der Sitz Ihres Unternehmens ist Deutschland.
  • Die Beschäftigung unterliegt deutschem Sozialversicherungsrecht.
  • Die Entsendung ist auf maximal 24 Monate befristet.
  • Die entsandte Person löst nicht eine andere entsandte Person ab.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung müssen Sie elektronisch stellen. Sie können den Antrag selbst stellen oder Ihre externen Dienstleistenden wie beispielsweise Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Lohnbüros und Servicerechenzentren damit beauftragen. Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie den Antrag mit diesem Programm stellen. 

Alternativ können Sie den Antrag online über das SV-Meldeportal stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Programm auf.
  • Registrieren Sie sich als neuer Nutzer, falls Sie noch kein Konto besitzen.
  • Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten und Ihrem Elster-Organisationszertifikat an.
  • Unter "Formulare" wählen Sie die Kachel "Antrags-und Bescheinigungsverfahren A1" und dort das Formular „A1 Antrag Entsendung“. 
  • Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.
  • Schicken Sie den Antrag ab.
  • Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem Postfach im SV-Meldeportal.
  • Zu jedem A1-Antrag erhalten Sie eine Antragsbestätigung. 
  • Übermitteln Sie die A1-Bescheinigung der Person, die im Ausland arbeiten wird, damit diese sie bei Kontrollen vorweisen kann.
  • Speichern Sie die Antragsbestätigung und die A1-Bescheinigung oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen. 

Besondere Hinweise

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Antrag auf Abschluss einer sogenannten Ausnahmevereinbarung für eine Person stellen möchten, die ihre Beschäftigung in einem  ande ren Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz ausübt, ohne dass zum Beispiel eine Entsendung vorliegt, müssen Sie dafür ebenfalls das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nutzen. 

Gleiches gilt für 

  • gewöhnlich in der Seefahrt beschäftigte Personen 
  • beschäftigte Mitglieder von Flug- oder Kabinenbesatzungen 
  • Beamte und den Beamten gleichgestellte Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes sowie  
  • in Deutschland wohnende Personen, die ausschließlich bei einer in Deutschland ansässigen Arbeitgeberin oder einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt sind und ihre Beschäftigung gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten ausüben. 

Stellt dagegen eine in Deutschland wohnende, gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten tätige Person ihren Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung ausnahmsweise selbst oder liegt eine andere als die oben genannte Konstellation einer gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vor, sollte hierfür das zum Beispiel vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zur Verfügung gestellte Antragsformular verwendet werden.

Selbstständige, die im Rahmen ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Erwerbstätigkeit vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in Großbritannien  oder der Schweiz tätig sind, benötigen ebenfalls eine A1-Bescheinigung zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrechts. Antragsformulare können auf der Homepage der DRV Bund und des GKV-Spitzenverbands, DVKA heruntergeladen werden.

Fristen

Eine A1-Bescheinigung müssen Sie nach EU-Recht, wann immer möglich, vor Beginn der Tätigkeit beantragen. 

Bearbeitungsdauer

Bestätigung der Antragstellung: in der Regel innerhalb von circa 15 Minuten.

Elektronische Bereitstellung der A1-Bescheinigung: abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen erforderlich

Online-Verfahren

  • SV-Meldeportal

    Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.

Kosten

  • Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen Nutzungsgebühren an.

    Nutzende, die das SV-Meldeportal ausschließlich als Selbstständige im Rahmen des A1-Antragsverfahrens nutzen, oder Nutzende, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung von Zahlstellennummern oder gesonderten Absendernummern nutzen, sind von der Nutzungsgebühr befreit.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung kann Widerspruchs eingelegt werden.

Stand:17.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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