Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung müssen Sie elektronisch stellen. Sie können den Antrag selbst stellen oder Ihre externen Dienstleistenden wie beispielsweise Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Lohnbüros und Servicerechenzentren damit beauftragen. Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie den Antrag mit diesem Programm stellen.
Alternativ können Sie den Antrag online über das SV-Meldeportal stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Programm auf.
- Registrieren Sie sich als neuer Nutzer, falls Sie noch kein Konto besitzen.
- Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten und Ihrem Elster-Organisationszertifikat an.
- Unter "Formulare" wählen Sie die Kachel "Antrags-und Bescheinigungsverfahren A1" und dort das Formular „A1 Antrag Entsendung“.
- Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.
- Schicken Sie den Antrag ab.
- Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem Postfach im SV-Meldeportal.
- Zu jedem A1-Antrag erhalten Sie eine Antragsbestätigung.
- Übermitteln Sie die A1-Bescheinigung der Person, die im Ausland arbeiten wird, damit diese sie bei Kontrollen vorweisen kann.
- Speichern Sie die Antragsbestätigung und die A1-Bescheinigung oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.
Besondere Hinweise
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Antrag auf Abschluss einer sogenannten Ausnahmevereinbarung für eine Person stellen möchten, die ihre Beschäftigung in einem
ande
ren Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz ausübt, ohne dass zum Beispiel eine Entsendung vorliegt, müssen Sie dafür ebenfalls das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nutzen.
Gleiches gilt für
- gewöhnlich in der Seefahrt beschäftigte Personen
- beschäftigte Mitglieder von Flug- oder Kabinenbesatzungen
- Beamte und den Beamten gleichgestellte Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes sowie
- in Deutschland wohnende Personen, die ausschließlich bei einer in Deutschland ansässigen Arbeitgeberin oder einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt sind und ihre Beschäftigung gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten ausüben.
Stellt dagegen eine in Deutschland wohnende, gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten tätige Person ihren Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung ausnahmsweise selbst oder liegt eine andere als die oben genannte Konstellation einer gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vor, sollte hierfür das zum Beispiel vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zur Verfügung gestellte Antragsformular verwendet werden.
Selbstständige, die im Rahmen ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Erwerbstätigkeit vorübergehend in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in Großbritannien
oder der Schweiz tätig sind, benötigen ebenfalls eine A1-Bescheinigung zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrechts. Antragsformulare können auf der Homepage der DRV Bund und des GKV-Spitzenverbands, DVKA heruntergeladen werden.
Fristen
Eine A1-Bescheinigung müssen Sie nach EU-Recht, wann immer möglich, vor Beginn der Tätigkeit beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bestätigung der Antragstellung: in der Regel innerhalb von circa 15 Minuten.
Elektronische Bereitstellung der A1-Bescheinigung: abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen.