Mutterschutz; Beantragung der Erstattung für gezahltes Entgelt
Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Eine Mitarbeiterin ist schwanger oder stillend.
- Es besteht ein Arbeitsverhältnis.
- Es besteht eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld.
Verfahrensablauf
Um als Arbeitgeber Ihre finanziellen Aufwendungen erstattet zu bekommen, müssen Sie bei der Krankenkasse der betreffenden Person einen Antrag stellen. Beachten Sie folgende Schritte:
- Unverzüglich nach Kenntnis der Schwangerschaft müssen Sie die in Ihrem Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde informieren.
- Eine Übersicht der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
- Wenden Sie sich an die gesetzliche Krankenkasse der betreffenden Person und stellen Sie den Antrag frühzeitig.
- Bei Rückfragen können Sie sich an den Arbeitgeberservice der jeweiligen Krankenkasse wenden.
- Den Antrag auf Erstattung müssen Sie durch gesicherte und verschlüsselte Datenfernübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfe an die zuständige Krankenkasse übermittelten. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse.
Fristen
Es liegen keine Fristen vor.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von der Krankenkasse Ihrer Mitarbeiterin abhängig.
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:14.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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