Freiwillige Versicherung; Informationen zur Arbeitslosenversicherung
Description
Eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen für Selbstständige, für Personen, die in Staaten arbeiten, in denen die Wanderarbeiterverordnung (Wanderversicherung) nicht gilt, für Eltern, die eine Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch nehmen und für Personen, die sich beruflich weiterbilden, möglich. Der für die freiwillige Weiterversicherung erforderliche Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit oder der Auslandsbeschäftigung bzw. nach Beginn der Elternzeit oder der beruflichen Weiterbildung gestellt werden.
Die Beträge belaufen sich auf 100 % (Selbstständigkeit, Auslandsbeschäftigung) bzw. 50 % (Elternzeit, berufliche Weiterbildung der monatlichen Bezugsgröße. Für Selbstständige gilt die Ausnahme, dass im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im darauf folgenden Jahr ein reduzierter Beitrag in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße zu entrichten ist. Die Beiträge sind von dem Antragsteller alleine zu tragen.
§ 28a, §§ 341-351 Sozialgesetzbuch III
Agenturen für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
Remedy
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Links to more information
Status: 15.02.2021
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Online transactions, Bavaria-wide
- Online transactions, locally limited
- Prefillable Form, Bavaria-wide
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited