Gesetzliche Unfallversicherung; Abmeldung eines Unternehmens
            
            
                
                    
                        Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
 
In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Schließung Ihres Unternehmens
- Aufgabe der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie können Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit online oder per Post abmelden.
 
Online-Dienst:
 
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
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  Sie können sich anmelden. 
  - Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
 
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
 
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
 
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
 
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    1 bis 2 Wochen
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    - Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
 
        
                
            
        
                
                Stand:10.03.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                
    
  
             
            
            
                
                    
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