Teilhabe am Arbeitsmarkt; Beantragung einer Förderung bei Einstellung von seit vielen Jahren langzeitarbeitslosen Menschen

Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Bürgergeld bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen. 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
    • über 25 Jahre alt sein,
    • innerhalb der letzten 7 Jahre mindestens 6 Jahre Bürgergeld bezogen haben
      und
    • in dieser Zeit gar nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt gewesen sein.
    • Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert, muss die Person in den letzten 5 Jahren Bürgergeld bezogen haben.
  • Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
    • Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
    • Sie eine bisher für das Arbeitsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

  • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder Sie stellen den Antrag online.
  • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein oder Sie stellen den Antrag online.
  • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
  • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen Ihr Beschäftigter beziehungsweise Ihre Beschäftigte zugewiesen und Sie bekommen einen Bewilligungsbescheid.

Das Jobcenter kümmert sich um das beschäftigungsbegleitende Coaching für Ihre Beschäftigte beziehungsweise Ihren Beschäftigten.

Damit das Jobcenter Weiterbildungskosten übernehmen kann, müssen Sie ebenfalls zuerst einen Antrag stellen.

  • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort erhalten Sie das Antragsformular.
  • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn mit allen nötigen Unterlagen beim Jobcenter ein.
  • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

Die Durchführung eines Praktikums haben Sie als Arbeitgeber vor dessen Beginn dem Jobcenter anzuzeigen.

Fristen

Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Keine 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • vollständig ausgefüllter Antrag
    • Arbeitsvertrag

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen))

Kosten


  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:16.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

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