Angehörigenarbeit; Beantragung einer Förderung
Fachstellen für pflegende Angehörige beraten und unterstützen vor allem psychosozial pflegende Angehörige von älteren pflegebedürftigen Menschen. Deren Träger können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Fachstelle für pflegende Angehörige sind in Abschnitt I. 2. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt. Die Förderpauschale wird insbesondere für fortgebildete Pflegefachkräfte sowie für Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen und vergleichbare akademische Qualifikationen gewährt, die aufgrund mehrjähriger Berufstätigkeit mit den Hilfemöglichkeiten für pflegende Angehörige vertraut sind oder an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben. Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Fachstellen für pflegende Angehörige benötigen eine kommunale Befürwortung durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in welchem bzw. welcher sie tätig werden wollen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
Erforderliche Unterlagen
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Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung)
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Kommunale Befürwortung für die Fachstelle
(Nachweis gemäß Abschnitt I. 2. Nr. 2.3.3 der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege")
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Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.
Stand:02.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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