Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitgeber

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, können bestimmte Leistungen und Förderungen erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer, für den die Leistung beantragt wird, muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.

zu a) Der Antrag muss vor der Beschaffung der Ausstattung beim Inklusionsamt gestellt werden.

zu c) Der Antrag muss vor Beginn des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gestellt werden.

Fristen

keine

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare für Leistungen an Arbeitgeber
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:11.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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