Eingliederungszuschuss; Beantragung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
- Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
- Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.
Verfahrensablauf
Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:
- Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
- Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei der Agentur für Arbeit ein.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
- Sie bekommen dann per Post einen Bescheid von der Agentur für Arbeit
Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:
- Rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
- Sofern Sie noch keine Zugangsdaten zum Portal haben, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Arbeitgeber-Service
- Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.
Bearbeitungsdauer
10 bis 14 Werktage
Stand:30.07.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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