Zweck
Die Förderung unterstützt Inklusionsbetriebe beim Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung, einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderer Aufwände nach § 217 SGB IX.
Gegenstand
Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt, vielfältige und adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten.
Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Bayern sind Inklusionsbetriebe überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen.
Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung darin, dass mit den Betroffenen Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten geschlossen werden und somit ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und des besonderen Aufwands aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach Maßgabe des SGB IX fördern. Die Förderung in Bayern erfolgt nach der "Richtlinie für die Förderung von Integrationsprojekten".
Daneben können im Rahmen der einzelfallbezogenen begleitenden Hilfe im Arbeitsleben grundsätzlich auch die Bedürfnisse einzelner schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch kommen in Betracht.
Zuwendungsfähige Kosten
Nach § 217 Abs. 1 SGB IX können Inklusionsbetriebe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung sowie für besonderen Aufwand einen Lohnkostenzuschuss erhalten.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Rahmen der Investitionskosten können pro geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplatz für die schwerbehinderten Arbeitnehmer (Zielgruppenmitarbeiter) bis zu 75.000 EUR geleistet werden. Der Lohnkostenzuschuss bezüglich der laufenden Kosten orientiert sich an den jeweiligen Bedarfen.