Praktikumsvergütung; Beantragung eines Zuschusses beim Jobcenter
Wenn Sie junge Menschen über ein bezahltes Praktikum an eine Berufsausbildung in Ihrem Betrieb heranführen möchten, können Sie einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Das Praktikum muss:
- zwischen 4 und 12 Monate dauern.
- vergütet und sozialversichert sein.
- Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies muss durch das Jobcenter geprüft werden.
- Die Praktikantin oder der Praktikant darf vorher noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
- Die Einstiegsqualifizierung darf nicht im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder Eltern stattfinden.
- Bei Berufsschulpflicht muss die Praktikantin oder der Praktikant am Berufsschulunterricht teilnehmen und in der entsprechenden Fachklasse angemeldet sein.
Verfahrensablauf
Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:
- Legen Sie Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien für die Teilnehmenden fest und melden Sie das offene Angebot an Ihre Kammer und an Ihre Agentur für Arbeit.
- Sie erhalten dann eine Auskunft über eine vorläufige Förderzusage.
- Falls Ihre angehenden Praktikanten keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, bitten Sie diese, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Nur so kann die Zugehörigkeit zum förderfähigen Personenkreis geprüft werden.
- Gehört die Bewerberin oder/ der Bewerber zum förderfähigen Personenkreis, schließen Sie mit ihr oder ihm einen EQ-Vertrag ab. Den Mustervertrag können Sie sich herunterladen oder bei Ihrer Kammer erfragen.
- Stellen Sie Ihrem Arbeitgeberservice oder dem Jobcenter vor Praktikumsbeginn den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei.
- Anschließend melden Sie die Praktikantin oder den Praktikanten bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft an.
- Sie erhalten vom Jobcenter einen schriftlichen Bescheid darüber, ob der Zuschuss gewährt wird.
- Wenn Ihre Bewerberin oder Ihr Bewerber berufsschulpflichtig ist, müssen Sie sie oder ihn noch vor dem Praktikumsantritt in der Berufsschule und am besten in der entsprechenden Fachklasse anmelden.
- Sofern Ihre Praktikantin oder Ihr Praktikant Unterstützung bei der Einstiegsqualifizierung benötigt, soll sie oder er sich hierzu mit dem Jobcenter abstimmen und bei Bedarf diese Unterstützungsleistungen beantragen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. (4 bis 8 Wochen)
Stand:28.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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