Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind nach Art 29. und Art. 31 BaySchFG sind unter anderem: 

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers - wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt
  • Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
  • Sicherstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG 
  • Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
  • ggf. weitere Unterlagen nach Anforderung des Bayerischen Lehramts für Schule; die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Schule
  • Die Schule muss staatlich anerkannt oder genehmigt sein.
  • Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche Beanstandungen durch die Schulaufsicht betrieben wurde .
  • Die Schule muss mindestens 14 Schülerinnen und Schüler haben.
  • Der Personalaufwand ist nur förderfähig, wenn ein ausreichender Anteil qualifizierter Lehrkräfte beschäftigt wird. Bei mehr als 25 % Lehrkräften der Besoldungsgruppe A 10 oder niedriger erfolgt eine Kürzung des Zuschusses.

Ausschlusskriterien:

Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern sind nicht förderfähig (§ 31 Abs. 7 Satz 4).

Verfahrensablauf

Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Personalaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Nicht möglich

Besondere Hinweise

Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Ausgefülltes Antragsformular: Der Antrag ist mit sämtlichen benötigten Unterlagen beim Bayerischen Landesamt für Schule zu stellen, welches über die Bewilligung der Leistungen entscheidet.
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit (wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt): Zur Beantragung der Förderung muss ein Nachweis der Gemeinnützigkeit eingereicht werden. Dieser wird in der Regel vom zuständigen Finanzamt ausgestellt.
    • Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung: Dieser Bescheid bestätigt, dass Ihre Schule von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wurde und die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt.
    • ggf. weitere Unterlagen: Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen nach Anforderung des Bayerischen Lehramts für Schule einzureichen. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Schule.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Stand:10.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Landesamt für Schule

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