Einstiegsqualifizierung in der Pflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges Praktikum in einem Betrieb mit dem Ziel einer sich anschließenden Ausbildung. Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken), die für den Wohnsitz der Teilnehmerin / des Teilnehmers an der Einstiegsqualifizierung zuständig ist, schriftlich anzuzeigen.

Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. Dabei ist das betriebliche Zeugnis durch den Arbeitgeber vorzulegen.

Die zuständige Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken) stellt auf Antrag des Arbeitgebers oder des Teilnehmers der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Stand:08.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.