AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS. Zudem werden Fortbildungsmaßnahmen für Fachpersonal und freiwillige Helfer in der AIDS-Arbeit gefördert.

Beschreibung

Zweck

Durch geeignete Maßnahmen soll die Bevölkerung über die Gefahren der Immunschwächekrankheit AIDS, über Ansteckungswege und über die Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus aufgeklärt werden. Hochrisikogruppen sind besonders zu berücksichtigen.

Durch sachgerechte Information sollen Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener verhindert werden.

Gegenstand

Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie gezielt Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS und Fortbildungsmaßnahmen für das Fachpersonal und die freiwilligen Helfer in der AIDS-Arbeit.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, soweit sie Träger von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen sind sowie sonstige Institutionen, soweit sie Träger von Projekten und Maßnahmen sind.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden können je nach Gegenstand der Förderung Personal- und/oder Sachausgaben.

Art und Umfang

Im Rahmen einer Projektförderung werden je nach Gegenstand der Förderung Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Förderpauschalen) oder Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beträgt die Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.

Voraussetzungen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

  • Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen müssen die im Rahmenkonzept zur Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beschriebenen Aufgaben übernehmen und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen sowie das erforderliche Personal bereitstellen.
  • Sonstige Präventionsmaßnahmen und -projekte können gefördert werden, wenn ein erheblicher Bedarf für die geplante Maßnahme gegeben ist und die Präventionsziele nicht auf andere Weise erreicht werden können.

Verfahrensablauf

Antragsstellung

Anträge sind bei der für den Maßnahmestandort zuständigen Regierung einzureichen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Erstanträge für Förderungen nach den Nrn. 1 und 2 der Richtlinie sind bei der Bewilligungsbehörde bis jeweils spätestens zum 15. November des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen. Erstanträge für Förderungen nach Nr. 3 sind grundsätzlich bis spätestens zum 15. November des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres gebündelt vorzulegen.

Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 31. Dezember des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zuwendung - Förderprogramm: Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsnachweis über staatliche Zuwendungen Förderprogramm: AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Stand:14.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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