Familienpflege; Beantragung einer Förderung
Die Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Die Träger von Familienpflegestationen können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Familienpflegestation sind in Abschnitt I. 1. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt.
Insbesondere muss die Fachkraft eine Ausbildung als staatlich anerkannte Familienpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Familienpfleger oder als staatlich anerkannte Dorfhelferin bzw. staatlich anerkannter Dorfhelfer, als Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge, als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, die Weiterbildung zur Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.
Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
Stand:08.09.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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