Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.

Die Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Homepage des Landesamt für Pflege zur Verfügung. (Siehe "Weiterführende Links")

Besondere Hinweise

Die Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Die Antragstellung muss bis 31.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Fortbildungsprogramm mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen

  • Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:07.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Pflege

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92224 Amberg

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