Kurzarbeitergeld; Beantragung

Wenn in Ihrem Betrieb vorübergehend ein unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt, kann für Ihre Beschäftigten ganz oder teilweise Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Der Verdienstausfall wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen und soll Kündigungen vermeiden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Kurzarbeitergeld kann beantragt werden bei vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall

  • aus wirtschaftlichen Gründen oder
  • in Folge eines unabwendbaren Ereignisses (zum Beispiel vorübergehende behördliche Betriebsschließung)

Mindesterfordernisse:

  • Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht nur dann, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent des Brutto-Arbeitsentgeltes betroffen ist. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Betriebliche Voraussetzungen:

  • Ihr Betrieb oder Ihre Betriebsabteilung beschäftigt mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer
  • Kurzarbeitergeld kann auch nur für eine Betriebsabteilung gewährt werden

Persönliche Voraussetzungen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht gekündigt sind und mit denen auch kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde

Weitere Voraussetzung:

  • Anzeige über Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung

Verfahrensablauf

Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst zeigen Sie den Arbeitsausfall an, dann stellen Sie den Antrag.

Wenn Sie das Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie kündigen Ihren Beschäftigten die Kurzarbeit an. Häufig wird hierzu eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen Sie von allen Beschäftigten, die von der Kurzarbeit betroffen sein werden, das Einverständnis einholen.
  • Sie zeigen die Kurzarbeit schriftlich bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Anzeige über Arbeitsausfall) an.
  • Die Agentur für Arbeit prüft die Anzeige und entscheidet, ob Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann.
  • Sie berechnen monatlich die Lohn- und Gehaltszahlungen sowie das Kurzarbeitergeld
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden und das Kurzarbeitergeld für ausgefallene Stunden an Ihre Beschäftigten aus und entrichten die Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag auf Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Kurzarbeitergeld wird überwiesen.
  • Nach Abschluss der Kurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Kurzarbeitergeld.

Wenn Sie das Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:

  • Sie reichen die Anzeige über Arbeitsausfall, den Antrag auf Kurzarbeitergeld und gegebenenfalls weitere Dokumente über das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit ein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Wenn Sie für den Antrag auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen wollen:

  • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.
  • Eine Übermittlung der Anzeige über Arbeitsausfall über KEA ist nicht möglich.

Fristen

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.

Bearbeitungsdauer

Die Anzeige/ der Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. (0 bis 15 Werktage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Anzeige über Arbeitsausfall (Formular)
      • Anlage gegebenenfalls Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Kurzarbeit
      • Anlage gegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsrates
      • Anlage gegebenenfalls Kopie der für Kurzarbeit relevanten Teile aus Tarifvertrag
    • Antrag auf Kurzarbeitergeld (Formular)
      • Abrechnungsliste für Kurzarbeitergeld – Anlage zum Leistungsantrag (Formular)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Anzeige über Arbeitsausfall
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher von Kug - Leistungsantrag -
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Kurzarbeitergeld online beantragen

    0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

  • KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

    KEA steht für „Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“. Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand:30.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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