Mitgliedschaft in der Bayerischen Apothekerversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Apothekerversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Pflichtmitgliedschaft in einer der Landesapothekerkammern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Saarland
  • Keine Berufsunfähigkeit

Besonderheit für Pharmaziepraktikantinnen und Pharmaziepraktikanten: Für diesen Personenkreis beginnt die Pflichtmitgliedschaft in der BApV bereits ohne Kammerzugehörigkeit mit Aufnahme der pharmazeutischen Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der BApV.

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BApV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BApV ist vom neuen Mitglied den Mitgliedschaftserhebungsbogen auszufüllen und an die BApV zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstandes, benötigt.

Das Mitglied erhält von der BApV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern

  • Für Pharmaziepraktikantinnen und Pharmaziepraktikanten mit einem Studienabschluss im Ausland:

    Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation in anderen Staaten (in Kopie)“

Formulare

  • Formular, bayernweit: Mitgliedschaftserhebungsbogen der Bayerischen Apothekerversorgung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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