Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Pflicht- oder Juniormitgliedschaft in einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz
  • Keine Berufsunfähigkeit

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste bzw. Juniorliste werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BArchV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BArchV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BArchV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands benötigt.

Das Mitglied erhält von der BArchV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern

    Die Datenübermittlung erfolgt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Baukammerngesetz (BauKaG), Art. 9 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung, Art. 9 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Erhebungsbogen der Bayerischen Architektenversorgung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:02.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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