Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Übermittlung von Informationen

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedbühne und Sie üben gegen Entgelt eine künstlerische oder überwiegend künstlerische Tätigkeit aus.

Verfahrensablauf

Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die Mitgliedsbühnen der VddB sind, bei der VddB über ein Mitgliederportal angemeldet.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddB ist vom neuen Mitglied der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddB zu senden. Der ausgefüllte Fragebogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
 

Das Mitglied erhält von der VddB anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruch, sowie ggfs. nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht

Weiterführende Links

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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