Sozialversicherung; Abmeldung eines Arbeitsnehmers

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, müssen Sie das Ende des Beschäftigungsverhältnisses der Sozialversicherung melden.

Beschreibung

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Abmeldung selbst erstellen oder durch Ihren externen Dienstleister (Steuerberater, Lohnbüro, Servicerechenzentrum) erstellen lassen.

  • Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldung aus diesem Programm mit dem Meldegrund „30“ (Ende der Beschäftigung) abgeben. 
  • Wenn Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Meldung über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe wie zum Beispiel „sv.net“ abgeben.
  • Wenn Sie „sv.net“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
    • Registrieren Sie sich als neuer Nutzer, falls noch nicht geschehen.
    • Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten und Ihrer Betriebsnummer an.
    • Unter „Formulare“ wählen Sie die Kachel „SV-Meldung“ und dort das Formular „Abmeldung“ aus. Wählen Sie das Element „30 Ende der Beschäftigung“. 
    • Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.
    • Schicken Sie die Abmeldung per Knopfdruck ab. 
    • Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem sv.net-Postfach.
    • Speichern Sie die Meldung oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.

Besondere Hinweise

  • Minijobs in Privathaushalten werden anders abgemeldet. Dafür müssen Sie das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen.
  • Wenn Sie Beschäftigte nicht abmelden, beziehungsweise nicht richtig oder nicht rechtzeitig abmelden, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EUR 25.000 rechnen.

Fristen

Abmeldung abgeben: mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Bearbeitungsdauer

Annahme und Verarbeitung der übermittelten Daten: innerhalb von circa 15 Minuten

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Stand:07.11.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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