Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Sie gründen oder übernehmen ein land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen? Dann müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es besteht eine Meldepflicht bei:
- Neugründung eines Unternehmens
- Änderung der Unternehmensform oder der Tätigkeit
Verfahrensablauf
Die Anmeldung bei der SVLFG verläuft für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch. Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft weiter.
- Zusätzlich können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen.
- Sie erhalten weitere Informationen durch die SVLFG per Post.
- Gegebenenfalls werden durch die SVLFG weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen erfragt, damit die Aufnahme erfolgen kann.
In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen. Dies betrifft insbesondere die bodenbewirtschaftenden Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Anmeldeformular.
- Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
- Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:
- Stellen Sie den Antrag formlos oder
- laden Sie das Antragsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.
- Die SVLFG prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.
Fristen
ab Start des Unternehmens oder der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers. - Klage vor dem Sozialgericht
Stand:26.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt