Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen gehört der SVLFG an.
  • Sie haben die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
  • Stehen noch Forderungen gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.
  • Sie kommen regelmäßig Ihrer Nachweispflicht nach. 

Verfahrensablauf

Sie können die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern.

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:

  • Rufen Sie eine der folgenden Stellen an:
  • einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle oder die bundesweite Hotline der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, oder
  • die Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
  • Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
  • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragen wollen:

  • Schreiben Sie einen Brief oder eine Email an einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
  • Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
  • Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
  • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:

  • Suchen Sie einen regionalen Standort oder eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf.
  • Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
  • Beantragen Sie dort mündlich die Bescheinigung.
  • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
  • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch beantragen wollen:

  • Sie besitzen bereits ein persönliches Konto auf dem Portal „Meine SVLFG“:
    • Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten an.
    • Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt in Ihrem Versichertenkonto an.
    • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
    • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
  • Sie besitzen kein persönliches Konto auf dem Portal „Meine SVLFG“ :
    • Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich als Gast an.
    • Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
    • Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
    • Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch zugestellt.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen, wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist und Sie Ihren erforderlichen Nachweispflichten nachkommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

  • Formular, bayernweit: SVLFG-Portal – Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

entfällt

Stand:26.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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