Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen
Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen gehört der SVLFG an.
- Sie haben die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
- Stehen noch Forderungen gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.
- Sie kommen regelmäßig Ihrer Nachweispflicht nach.
Verfahrensablauf
Sie können die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
- Rufen Sie eine der folgenden Stellen an:
- einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle oder die bundesweite Hotline der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, oder
- die Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragen wollen:
- Schreiben Sie einen Brief oder eine Email an einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Erbitten Sie die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
- Suchen Sie einen regionalen Standort oder eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zum Unternehmen mit.
- Beantragen Sie dort mündlich die Bescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch beantragen wollen:
- Sie besitzen bereits ein persönliches Konto auf dem Portal „Meine SVLFG“:
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt in Ihrem Versichertenkonto an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch oder elektronisch über das Portal zugestellt.
- Sie besitzen kein persönliches Konto auf dem Portal „Meine SVLFG“ :
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich als Gast an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Wenn das der Fall ist, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung postalisch zugestellt.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen, wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist und Sie Ihren erforderlichen Nachweispflichten nachkommen.
Stand:26.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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